Handlungsempfehlungen

Aus den Erkenntnissen dieser Befragung und den Erfahrungen aus seiner Arbeit gibt der DR.FSU folgende konkrete Handlungsempfehlungen ab. Eine ausführlichere Liste findet sich unten.

Überblick

  • Verhaltenskodex und Richtlinien

    Maßnahme: Einführung eines universitätsweiten Verhaltenskodex gegen Sexismus, der sexistisches Verhalten (inkl. Mikroaggressionen und Sprache) klar definiert und verbietet. Kombiniert mit einer Zero-Toleranz-Politik bei sexueller Belästigung, inkl. klarer Sanktionen und Unterstützung für Betroffene.

    Begründung: Schafft verbindliche Regeln, erhöht die Sensibilität und bietet Handlungsgrundlagen bei Verstößen.

  • Schulungen und Sensibilisierung

    Maßnahmen:

    •  Verpflichtende Workshops zu geschlechtssensibler Sprache und Gender Bias für alle Hochschulangehörigen
    •  Spezifische Führungstrainings für Betreuende (u. a. Unconscious Bias, Konfliktmanagement)
    • Regelmäßige Schulungen zu Interkulturalität und Anti-Rassismus

    Begründung: Sensibilisierung reduziert unbewusste Vorurteile und fördert respektvolle
    Kommunikation.

  • Melde- und Sanktionssysteme

    Maßnahmen:

    • Anonymes Meldesystem für Vorfälle (digital, barrierefrei)
    • Schiedsstelle zur Untersuchung von Fehlverhalten (besetzt mit Promovierenden, Professuren, Personalrat), mit Sanktionsmöglichkeiten (z. B. Betreuungsentzug, verpflichtende Schulungen)
    • Externe Ombudsstelle zur unabhängigen Konfliktmediation

    Begründung: Niedrigschwellige Meldemöglichkeiten und klare Konsequenzen erhöhen die
    Sicherheit Betroffener.

  • Strukturelle Maßnahmen in Betreuung und Arbeitsumfeld

    Maßnahmen:

    • Co-Betreuungspflicht (mind. zwei Personen, idealerweise unterschiedlichen Geschlechts) mit klarer Aufgabenteilung
    • Vereinfachter Betreuungswechsel ohne Nachteile für Promovierende
    • Größere Arbeitsgruppen durch räumliche/organisatorische Verknüpfung thematisch ähnlicher Professuren
    • Frauen-Rückzugsräume (kombiniert mit Stillräumen)

    Begründung: Reduziert Abhängigkeiten, erhöht Anonymität und Unterstützungsmöglichkei-
    ten.

  • Transparenz und Dokumentation

    Maßnahmen:

    • Verbindliche Betreuungskriterien (Feedback-Regeln, Kommunikation)
    • Dokumentation von Feedbackgesprächen (z. B. via Protokoll durch Promovierende)
    • Kriterienkatalog für Bewertungen (für kumulative/monografische Promotionen, inkl. Anerkennung negativer Ergebnisse)

    Begründung: Klare Standards minimieren Willkür und fördern Fairness.

  • Prävention und Arbeitsklima

    Maßnahmen:

    • Regelmäßige anonyme Feedbackbefragungen zu Betreuung und Arbeitsklima
    • Sensibilisierungskampagnen (Poster, Social Media) für inklusive Kultur
    • Besseres Onboarding: Startpaket mit Infos zu Rechten, Anlaufstellen und Verhaltenskodex

    Begründung: Präventive Maßnahmen stärken das Bewusstsein für Diskriminierung.

  • Arbeitsbedingungen und Karriereunterstützung

    Maßnahmen:

    • Einhaltung von Arbeitszeiten (digitale Zeiterfassung, Verbot unnötiger Wochenendarbeit)
    • Klare und transparente Bewertungskriterien der Dissertation
    • Klare Aufgabenverteilung in Arbeitsverträgen (Lehre, Forschung, Administration)
    • Förderung von Auslandsaufenthalten (finanzielle/administrative Unterstützung)
    • Anerkennung außerwissenschaftlicher Karrierewege (Workshops, Netzwerke)

    Begründung: Verbessert Planbarkeit, Work-Life-Balance und Perspektiven.

  • Internationalisierung und Barrierefreiheit

    Maßnahmen:

    • Zweisprachige Universität: Englisch als Pflichtqualifikation für Verwaltung, vollständige Übersetzungen aller Dokumente
    • Unterstützung für internationale Promovierende (Wohnungssuche, Visa, englischsprachige Sprechstunden)

    Begründung: Senkt Barrieren für nicht-deutschsprachige Personen.

  • Langzeitpromovierende und Wohnraum

    Maßnahmen:

    • Untersuchung von Gründen für lange Promotionszeiten und gezielte Unterstützung
    • Aktivierung der Universität für bezahlbaren Wohnraum (Kooperation mit Stadt)

    Begründung: Systematische Lösungen für strukturelle Probleme

Ausführlicher Maßnahmenkatalog

Aus den erhobenen Daten und unseren Erfahrungswerten aus dem Austausch und der Beratung von Promovierenden hat der DR.FSU einen detalierten Maßnahmenkatalog abgeleitet. Dieser wird an die entsprechenden Entscheidungsträger und Gremein herangetragen werden.

  • Einführung eines Verhaltenskodex gegen Sexismus

    Maßnahme: Erstellen eines universitätsweiten Verhaltenskodex, der sexistisches Verhalten klar definiert und verbietet. Dazu gehören auch Mikroaggressionen und sexistische Sprache.

    Begründung: Ein verbindlicher Kodex schafft klare Grenzen und macht deutlich, dass sexistisches Verhalten nicht toleriert wird. Er bietet auch eine Grundlage für Sanktionen bei Verstößen.

  • Null-Toleranz-Politik bei sexueller Belästigung

    Maßnahme: Entwicklung und Umsetzung einer Null-Toleranz-Politik bei sexueller Belästigung, mit klaren Sanktionen und Unterstützungssystemen für Betroffene.

    Begründung: Klare und strenge Richtlinien zeigen, dass Sexismus und Belästigung keinen Platz an der Universität haben.

  • (verpflichtende) Schulungen zu geschlechtssensibler Sprache und Kommunikation

    Maßnahme: Durchführung von Workshops zur Förderung geschlechtssensibler Sprache und zur Vermeidung von unbewussten sexistischen Kommentaren in der Arbeitsumgebung.

    Begründung: Sprache prägt den Umgang miteinander. Geschlechtssensible Kommunikation signalisiert Respekt und fördert Gleichberechtigung.

  • Gender Bias-Trainings für Betreuungspersonen

    Maßnahme: Verbindliche Schulungen für Promotionsbetreuende, um sie für geschlechtsspezifische Vorurteile (z. B. in der Bewertung von Leistungen) zu sensibilisieren.

    Begründung: Viele Formen von Sexismus sind unbewusst. Trainings helfen, solche Vorurteile zu erkennen und zu vermeiden.

  • Einrichtung eines anonymen Meldesystems

    Maßnahme: Weiterentwicklung des digitalen und anonymen Meldesystems des Diversitätsbüros, über das Betroffene oder Beobachtende von sexistischem oder rassistischem Verhalten Vorfälle melden können. Erhöhung der Bekanntheit und bessere Aufklärung was mit den Meldungen passiert.

    Begründung: Ein anonymes System senkt die Hemmschwelle, Vorfälle zu melden, insbesondere in hierarchischen Strukturen, wie sie in der Promotionsphase häufig sind. Es bietet Schutz vor Repressalien und ermöglicht eine schnelle Erfassung von Missständen.

  • Größere Arbeitsgruppen oder Departmentstrukturen

    Maßnahme: Thematisch ähnliche Professuren räumlich und organisatorisch verknüpfen, um den Kontakt zwischen den Mitarbeitenden zu erhöhen. Gemeinsame Büros/Pausenräume einrichten. Regelmäßige gemeinsame Arbeitsgruppenseminare/Journal Clubs einführen. Wichtig: Professuren bleiben thematisch getrennt und Promovierende klar zugeordnet.

    Begründung: Mehr Kollegen bieten mehr Rückendeckung und geben mehr Anonymität. Bei kleinen Gruppen (unter 10 Personen) trauen sich Betroffene nicht zu Probleme anzusprechen, da sie zu einfach deanonymisiert werden können.

  • Rückzugsräume für Frauen

    Maßnahme: Einrichtung von Ruheräumen in die sich speziell Frauen zurückziehen können. Diese können kombiniert werden mit Stillräumen.

    Begründung: Sichere Umgebungen sind ein wichtiger Grundstein beim Kampf gegen Sexismus im Alltag. Manchmal ist eine Flucht aus einer sexistischen Situation die beste Möglichkeit für die Betroffenen.

  • Gezielte Sanktionen bei Fehlverhalten von Professoren und Professorinnen

    Maßnahme: Einrichtung einer Schiedsstelle die über Fehlverhalten entscheidet. Wir empfehlen diese mit Professoren und Professorinnen, Promovierenden, Vertretern aus dem Personalrat und der Graduiertenakademie zu besetzen. Die Abgrenzung der Ombudsstelle liegt darin, dass auch Themen behandelt werden, die über wissenschaftliches Fehlverhalten hinausgeht und die Schiedskommission, die befugt ist Sanktionen zu verhängen. Zu den möglichen Sanktionen können beispielsweise, abhängig von der Schwere des Fehlverhaltens, gehören: das Kürzen von Geldern, der temporäre Entzug des Betreuungsrechts, verpflichtende Weiterbildungskurse zum entsprechenden Thema und eine Anstellungssperre für neue Mitarbeitende. Dabei muss immer die Lehre gesichert bleiben.

    Begründung: Professoren sind momentan nahezu unangreifbar und unkündbar. Ohne die Möglichkeit zu Sanktionen kann man schwarze Schafe nicht zu wirklicher Veränderung ihres Verhaltens bringen. Die Einrichtung von unabhängigen Schiedsstellen und die Erteilung eines expliziten Mandates auch Sanktionen zu verhängen, nimmt die Last von Fakultätsräten und reduziert die Befangenheit.

  • Regelmäßige Feedback-Befragungen

    Maßnahme: Einführung von anonymen, regelmäßigen Befragungen der Promovierenden über das Betreuungsverhältnis und das Arbeitsklima. Diese kann sich an dieser Umfrage orientieren.

    Begründung: Diese Umfragen decken systemische Probleme oder problematische Verhaltensweisen auf, ohne dass Einzelpersonen direkt exponiert werden und evaluieren durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung langfristig.

  • Betreuung durch mehrere Personen (Co-Betreuung)

    Maßnahme: Verpflichtende Einführung von Co-Betreuungen durch mindestens zwei Personen, idealerweise unterschiedlicher Geschlechter. Die Aufgabenverteilung zwischen den Betreuenden soll in der Promotionsordnung klar definiert werden. Wir schlagen folgende Aufteilung vor:

    • Hauptbetreuende: Direkte Betreuung im Promotionsalltag und gemeinsame Weiterentwicklung des Promotionsprojektes mit den Promovierenden.
    • Co-Betreuende: Können in regelmäßigen Statusgesprächen (1-2 Mal im Jahr) eine „Vogelperspektive“ auf das Projekt einnehmen und neue Anregungen vorschlagen. Außerdem sollen sie als niederschwellige Ansprechpartner bei Konflikten mit den Erstbetreuenden bieten und schlichtend fungieren.

    Begründung: Eine Co-Betreuung reduziert die Abhängigkeit von einer einzelnen Person und schafft zusätzliche Kontrollmechanismen. Mehrere Betreuende sind in den Graduiertenschulen bereits jetzt verpflichtend und erhalten dort Zuspruch von Promovierenden und Betreuenden. Auch die Physikalisch-Astronomische-Fakultät führt diese Regelung momentan ein.

  • Möglichkeit des einfachen Betreuungswechsels

    Maßnahme: Einführung eines vereinfachten Prozesses für den Wechsel der Betreuungsperson, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Promotion hat. Klare Regelungen zur Mitnahmen von bereits erhobenen Daten und durchgeführten wissenschaftlichen Arbeiten. Dies sollte auch in den klassischen Laborwissenschaften möglich sein.

    Begründung: Promovierende sollten die Freiheit haben, eine Betreuung zu wechseln, wenn Diskriminierung oder andere Probleme auftreten, ohne berufliche Nachteile oder den Erfolg der Promotion zu riskieren.

  • Externe Ombudsstelle

    Maßnahme: Etablierung einer externen Ombudsstelle, die unabhängig von der Universität agiert und Konflikte zwischen Promovierenden und Betreuenden vermittelt.

    Begründung: Eine unabhängige Stelle gewährleistet eine objektive Beurteilung und bietet Betroffenen eine sichere Anlaufstelle. Die Berufung externer Ombudspersonen reduziert die wahrgenommene und reale Befangenheit.

  • Transparente Betreuungskriterien

    Maßnahme: Einführung verbindlicher Betreuungskriterien, die festlegen, wie sich Betreuende zu verhalten haben, z. B. in Bezug auf Kommunikation, Feedback und Arbeitsklima.

    Begründung: Klare Regeln schaffen eine Orientierung für Betreuende und Promovierende, was akzeptables Verhalten betrifft.

  • Besseres Onboarding

    Maßnahme: Mappe mit allen Infos: Arbeitsvertrag, Betreuungsvereinbarung, Leitlinien der Fakultät, Promotionsordnung, Kriterien zur Bewertung der Doktorarbeit, Übersicht zur guten wissenschaftlichen Praxis, Informationen zum Umgang mit Diskriminierung, Sexismus und Rassismus, sowie der Hinweis auf Anlaufstellen bei Problemen. Auch Kurse zur Einführung in die Promotion oder eine „Erstiwoche“ für Promovierende sind denkbar.

    Begründung: Viele Promovierenden wissen nicht um ihre Rechte. Insbesondere Erstakademikerinnen und internationale Promovierende kennen die Gepflogenheiten an der Universität nicht.

  • Fokus auf Prävention

    Maßnahme: Förderung einer inklusiven Kultur durch gezielte Sensibilisierungskampagnen, z. B. Poster, E-Mails oder Social-Media-Initiativen.

    Begründung: Präventive Maßnahmen tragen dazu bei, sexistisches oder rassistisches Verhalten gar nicht erst entstehen zu lassen.

  • Dokumentation von Feedback

    Maßnahme: Inhaltliches Feedback soll klar dokumentiert werden. Eine niedrigschwellige Umsetzung kann eine kurze Niederschrift des Gesprächsinhaltes durch den Promovierenden sein, der per Mail an den Betreuenden gesandt wird. Die Betreuenden können innerhalb einer Frist Einwände anmelden. 

    Begründung: Eine gemeinsame Basis bietet mehr Planungssicherheit für die Zukunft des Promotionsprojektes und verhindern die nachträgliche Leugnung von bereits erzielten Erfolgen.

  • Kriterienkatalog zur Bewertung einführen

    Maßnahme: Klare Bewertungskriterien für Promotionen als gemeinsame Basis verschriftlichen und verbindlich machen:

    • Sind die Experimente aussagekräftig?
    • Sind die Ergebnisse angemessen präsentiert?
    • Ist die Diskussion schlüssig?
    • Wurde die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit glaubhaft dargelegt?
    • Klar Benennen wie viele Publikationen eingereicht werden müssen und welche Kriterien diese erfüllen müssen.
    • Welche Mindestanforderungen müssen für welche Note erfüllt sein?
    • Fachspezifische Anforderungen müssen berücksichtigt werden.

    Begründung: Zweit- und Drittgutachtende kennen die Arbeitsleistung der Person während der Promotionsphase nicht und können die Dissertation nur aufgrund der Dissertationsschrift bewerten. Klare Kriterien schaffen mehr Vergleichbarkeit, und verringern den Eindruck von Willkür in der Bewertung. Bewertungen müssen weniger abhängig von der persönlichen Meinung der Gutachtenden sein.

    Auch Negativergebnisse sollen als Ergebnisse anerkannt werden. Es muss klargestellt sein, dass die Promotion zum Ziel hat die Fähigkeit zur wiss. Arbeit nachzuweisen. „Positive“ Ergebnisse können nicht immer erwartet werden.

  • Schulungen zu Interkulturalität und (Anti-)Rassismus

    Maßnahme: Regelmäßige Workshops und Fortbildungen für alle Hochschulangehörigen (Studierende, Promovierende, Lehrende, Verwaltung) zu Themen wie

    • Sensibilisierung für kulturelle Vielfalt
    • (Un)bewusste Vorurteile (Unconscious Bias)
    • Handlungskompetenzen bei rassistischen Übergriffen

    Begründung: Wissensvermittlung und Sensibilisierung sind entscheidend, um Vorurteile abzubauen und eine respektvolle, offene Atmosphäre zu fördern.

  • Sichtbarmachung kultureller Vielfalt

    Maßnahme: Veranstaltungsreihen, Podiumsdiskussionen, Kulturfeste oder Ausstellungen zu verschiedenen Herkunftsländern, Kulturen und Sprachen.

    Begründung: Sichtbarkeit von Vielfalt fördert den interkulturellen Austausch und baut Barrieren sowie Ängste ab.

  • Unterstützung von Langzeitpromovierenden

    Maßnahme: Es sollen Gründe für lange Promotionszeiten untersucht und daraus mögliche Maßnahmen zur Unterstützung entwickelt werden.

    Begründung: Verzögerungen der Promotion können vielfältige Gründe haben und sind wenig untersucht. Eine genauere Betrachtung des Problems ist notwendig.

  • Überprüfung des tatsächlich geleisteten Lehrumfangs

    Maßnahme: Bessere Überprüfung, welche und wie viel Lehre tatsächlich stattfindet. Zum Beispiel: Befragung der Studierenden in Lehrevaluationen, wer die Vorlesung oder das Seminar tatsächlich gehalten hat.

    Begründung: Promovierende übernehmen teilweise auch Lehrverpflichtungen ihrer Vorgesetzten und werden gezwungen diese abweichend von der Realität zu dokumentieren.

  • Gleichstellung von kumulativer und monografischer Dissertation

    Maßnahme: Es muss sichergestellt werden das monografische Dissertationen nicht automatisch zu einer schlechteren Ansehen und Bewertung der Promotion führen.

    Begründung: Die Bewertung der erbrachten Leistung ist oft subjektiv. Publikationen sind ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit. Zur Publikation werden aber häufig nur „positive“ Ergebnisse angenommen. Kommen diese im Promotionsprojekt nicht zustande wird die Monografie oft als „Backup“-Option verstanden und drückt das Scheitern aus. Wir sind der Meinung das Ergebnisse jeder Art anerkannt werden müssen, sofern sie die Fähigkeit zu ausgezeichneter wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. Uns ist bewusst das bereits jetzt Unterschiede um Ansehen der Monografie zwischen den Fakultäten bestehen.

  • Ausreichende Möglichkeit während der bezahlten Arbeitszeit am Promotionsprojekt zu arbeiten

    Maßnahme: Es soll ein besseres Bewusstsein geschaffen werden, dass eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zweck der Promotion erfolgt und die Arbeit daran auch während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erfolgen soll.

    Begründung: Die Begründung der Befristung des Arbeitsvertrages nach WissZeitVG liegt in der „Anstellung zum Zweck der wissenschaftlichen Qualifikation“. Diese kann nur erfolgen, wenn dafür während der (bezahlten) Arbeitszeit auch ausreichend Möglichkeit besteht. Der alte Glaube „Promovieren macht man in der Freizeit“ ist überholt und zeigt Geringschätzung der Work-Life-Balance der Promovierenden.

  • Konsequente Durchsetzung von Arbeitsschutzgesetzen

    Maßnahme: Die Vorgesetzten sollen ihre gesetzliche Fürsorgepflicht wahrnehmen. Unnötige Wochenendarbeit soll unterbunden, unbezahlte Überstunden verboten, und nicht genommener Urlaub angewiesen werden. Die Länge eines Arbeitstages darf die gesetzliche Grenze nur in begründeten Ausnahmefällen überschreiten. Ein wichtiges Instrument dafür ist eine digitale Arbeitszeiterfassung und die Bezahlung oder Unterbindung von Überstunden.

    Begründung: Promovierende werden oft als Leibeigene behandelt. Ihre Unerfahrenheit am Arbeitsmarkt und die Unwissenheit um ihre Rechte wird gezielt ausgenutzt. Die Arbeitsbelastung während der Promotion darf keine gesundheitlichen Folgen (z.B.: Burnout) haben. Die Regelungen sollen Personen schützen, die zu Mehrarbeit gezwungen werden. Promovierende die freiwillig in der Freizeit an ihrer Promotion arbeiten wollen, soll das nicht entzogen werden.

  • Klare Aufgabenbeschreibung in Arbeitsverträgen

    Maßnahme: Der Umfang von Lehre, administrativer Arbeit und wissenschaftliche Tätigkeiten außerhalb des eigenen Promotionsprojektes soll im Arbeitsvertrag klar ausgewiesen werden.

    Begründung: Promovierende werden mit zusätzlichen Aufgaben überlastet, die nicht ihrem Aufgabenbereich gehören. Diese Zeit fehlt für die Arbeit am eigenen Promotionsprojekt.

  • Zweisprachige Universität auf allen Ebenen

    Maßnahme: Englisch als Pflichtqualifiktation, auch für nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitende (Teamassistenzen, Verwaltung, technisches Personal). Insbesondere in der Verwaltung sollte je Abteilung mindestens eine Person kommunikationssicher in der englischen Sprache sein. Personen ohne ausreichende Deutschkentnisse sollen gezielt an diese Personen weitergeleitet werden (z.B.: englischsprachige Telefonsprechzeiten). Angebote für Sprachkurse während der Arbeitszeit für das betroffene Personal.

    Begründung: Der Anteil nicht-deutschsprachiger Personen an der Universität ist groß. Auch für diese Personen sollte die gesamte Universität barrierefrei sein. Englisch als Wissenschaftssprache muss sich an der gesamten Universität durchschlagen.

  • Inhaltliche Angleichung deutsch- und englischsprachiger Materialien

    Maßnahme: Inhalte auf Websites, in Informationsbroschüren, Dokumenten und Formularen sollen in deutscher und englischer Sprache inhaltlich gleichwertig und aktuell sein. Dafür sind regelmäßige Überprüfungen und eine systematische Übersetzungskoordination nötig.

    Begründung: Internationale Promovierende und Mitarbeitende haben oft keinen Zugang zu denselben Informationen wie deutschsprachige Personen. Ungleichbehandlung entsteht durch veraltete oder unvollständige Übersetzungen.

  • Anerkennung außerwissenschaftlicher Karrierewege

    Maßnahme: Die Promotionsphase soll systematisch auf Karrierewege außerhalb der Wissenschaft vorbereiten, z. B. durch Workshops, individuelle Beratung und Netzwerkveranstaltungen mit außeruniversitären Akteuren. Die Kommunikation dazu soll klarstellen, dass dies kein "Plan B" ist, sondern eine gleichwertige Option.

    Begründung: Viele Promovierende verlassen die Wissenschaft nach der Promotion. Die Vorbereitung darauf ist jedoch unzureichend und wird oft stigmatisiert. Dies erschwert Karriereentscheidungen und führt zu Unsicherheit.

  • Führungskompetenz von Vorgesetzen fördern

    Maßnahme: Einführung verpflichtender Schulungen für Betreuende und Vorgesetzte mit Fokus auf Führungskompetenz, Kommunikation, Konfliktmanagement und Rollenverständnis („How to be a Boss“-Training).

    Begründung: Viele wissenschaftliche Führungskräfte haben keine Ausbildung in Personalführung. Das führt zu Konflikten, Überforderung und unklaren Verantwortlichkeiten.

  • Einführung strukturierter Karrieregespräche für Promovierende

    Maßnahme: Flächendeckende, verbindliche Einführung jährlicher Karrieregespräche zwischen Promovierenden und Betreuenden, ähnlich wie bei Postdocs, inklusive Protokollierung und Zielvereinbarungen.

    Begründung: Promovierende haben häufig keine systematische Begleitung ihrer Karriereentwicklung. Klare Perspektivgespräche helfen bei Orientierung und Motivation.

  • Förderung von Auslandsaufenthalten

    Maßnahme: Ausbau der finanziellen und administrativen Unterstützung für internationale Forschungsaufenthalte durch gezielte Stipendien, Beratungsangebote und vorbereitende Workshops.

    Begründung: Internationale Mobilität fördert wissenschaftliches Netzwerk und Karriereentwicklung, ist aber mit hohen Hürden verbunden.

  • Administrative Entlastung bei Auslandsaufenthalten

    Maßnahme: Unterstützung bei Visa-Anträgen, Wohnungssuche und weiteren organisatorischen Aufgaben durch spezialisierte Stellen wie ein „International Office“ oder zentrale Ansprechpersonen.

    Begründung: Der bürokratische Aufwand internationaler Aufenthalte ist hoch und schreckt viele Promovierende ab. Entlastung senkt die Einstiegshürden.

  • Einführung digitaler Laborbücher

    Maßnahme: Einheitliche und verpflichtende Einführung digitaler Laborbücher an allen Instituten mit technischer und rechtlicher Unterstützung.

    Begründung: Digitale Dokumentation verbessert Nachvollziehbarkeit, Datensicherheit und Zusammenarbeit – derzeit ist die Nutzung jedoch uneinheitlich.

  • Recht auf Freistellung für Weiterbildungen

    Maßnahme: Klare Regelung und Kommunikation das wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende für Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt werden müssen.

    Begründung: Teilnahme an Weiterbildungen scheitert häufig daran, dass Freistellung verweigert oder Kurse als Freizeitvergnügen betrachtet wird.

  • Kostenfreie Graduiertenkurse

    Maßnahme: Graduiertenkurse sollen für Promovierende grundsätzlich kostenfrei sein oder automatisch über die Arbeitsgruppe abgerechnet werden.

    Begründung: Weiterbildung ist Teil der Qualifikationsphase. Finanzielle Hürden behindern die gleichberechtigte Teilnahme.

  • Förderung von Homeoffice

    Maßnahme: Homeoffice soll grundsätzlich ermöglicht werden, auch in den klassischen Laborwisssenchaften. Vorgesetzte müssen begründen, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist.

    Begründung: Flexible Arbeitsformen fördern Selbstbestimmung, Vereinbarkeit und Produktivität. Derzeit hängt die Möglichkeit oft von der Führungskraft ab.

  • Verhinderung von Kettenbefristungen

    Maßnahme: Einführung klarer Richtlinien zur Begrenzung mehrfacher aufeinanderfolgender Kurzbefristungen in der Promotionsphase. Mindesvertragslaufzeiten einführen.

    Begründung: Kettenverträge führen zu Unsicherheit und erschweren Lebensplanung. Eine Promotion sollte planbar sein.

  • Einsatz der Universität für mehr Wohnraum

    Maßnahme: Die Universität soll sich aktiv bei der Stadt für die Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Promovierende einsetzen.

    Begründung: Der Wohnraummangel in Jena ist ein zentrales Problem und betrifft neben den Studierenden insbesondere Promovierende mit geringem Einkommen.

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche

    Maßnahme: Aufbau oder Ausbau von Unterstützungsstrukturen zur Wohnungssuche, z. B. durch Wohnraumvermittlungen oder Hilfe bei Navigation des Wohnungsmarktes.

    Begründung: Insbesondere internationale Promovierende haben Schwierigkeiten, auf dem Wohnungsmarkt Fuß zu fassen.

  • Aufklärung über das Ombudssystem

    Maßnahme: Regelmäßige Vorstellung des Ombudssystems und der Ombudspersonen in Einführungsveranstaltungen, auf Websites und in Infoveranstaltungen.

    Begründung: Viele Promovierende wissen nicht, an wen sie sich in Konfliktfällen wenden können. Sichtbarkeit ist entscheidend für die Wirksamkeit.

  • Rechenschaftsbericht der Ombudsstelle

    Maßnahme: Erstellung eines jährlichen, anonymisierten Rechenschaftsberichts der Ombudsstelle, der öffentlich geteilt wird – analog zur Praxis der DFG.

    Begründung: Ein transparenter Überblick über Art und Anzahl der Fälle hilft, systemische Probleme zu erkennen und Vertrauen in das System zu stärken.

  • Sichtbarkeit von Hilfsangeboten erhöhen

    Maßnahme: Zentrale Bündelung und bessere Bewerbung von Unterstützungsangeboten auf Websites, bei Einführungen und in Newslettern.

    Begründung: Viele wissen nicht, welche Hilfsangebote existieren. Sichtbarkeit ist Voraussetzung für Inanspruchnahme.

  • Hürden für Inanspruchnahme von Hilfsangeboten senken

    Maßnahme: Auf Websites sollen typische Beispiele genannt werden, bei denen die jeweiligen Stellen helfen können, um die Schwelle zur Kontaktaufnahme zu senken.

    Begründung: Viele Betroffene glauben, ihr Problem sei „nicht schlimm genug“ – Konkrete Beispiele helfen bei der Einordnung.

  • Klare Kommunikation der Zuständigkeiten von Hilfsangeboten

    Maßnahme: Unterstützungsstellen sollen offen kommunizieren, was sie leisten können und was nicht. Eine begleitende Betreuung im Hilfeprozess soll gewährleistet werden, anstatt bloß weiter zu verweisen.

    Begründung: Hilfesuchende werden häufig von einer Stelle zur nächsten geschickt. Das führt zu Frustration und Rückzug.

  • Anonyme Kontaktaufnahme ermöglichen

    Maßnahme: Schaffung anonymer/pseudonymer Kontaktmöglichkeiten für alle Beratungs- und Unterstützungsangebote, z. B. über Chat, sichere E-Mail oder Briefkastenlösungen.

    Begründung: Angst vor Konsequenzen oder Scham hindert viele daran, Hilfe zu suchen. Niedrigschwellige und anonyme Angebote senken diese Hemmschwelle.